Wer rettet wen?
Sechs Jahre hat es gedauert und nun ist sie da: die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum sog. kirchlichen Arbeitsrecht. In der „Egenberger“-Entscheidung hat sich das BVerfG erstmals mit der Frage befasst, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen kirchliche Arbeitgeber die Einstellung eines Bewerbers davon abhängig machen dürfen, dass dieser einer bestimmten Kirche oder Konfession angehört. Das BVerfG sucht und findet einen Weg, seine Rechtsprechung in die Vorgaben des EuGH einzupassen und dabei dennoch in weiten Teilen seiner Linie treu zu bleiben.
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