Maximilian Wagner
Grundsätzliche Fragen zum Verhältnis von Künstlicher Intelligenz und Datenschutz sind noch immer ungeklärt. Die geplante KI-Verordnung wird diese Probleme nicht lösen, sondern weiter vertiefen. Denn der europäische Gesetzgeber hat bislang davon abgesehen, das Verhältnis von KI- und Datenschutz-Grundverordnung eindeutig zu regeln. Die dort formulierten Pflichten für die Entwicklung und den Einsatz sogenannter Hochrisiko-KI-Systeme sollen bereits bestehende Regelungen ergänzen, nicht ersetzen. Nun zeichnet sich - paradoxerweise im Rahmen unionaler Bemühungen Recht zu setzen - ein Trend weg von positiv gesetzten, bestimmbaren Recht an. Regulatoren, Wissenschaft und Lobby reden stattdessen naturrechtlichen Ideen und einer 'KI-Ethik' das Wort, die letztlich vor allem auf eines hinausläuft: bloß keine strengen Regeln.
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