Keine intertemporale Freiheitssicherung für den Sozialstaat
Mit Beschluss vom 26. Januar 2026 hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen das Rentenpaket 2025 richtete: Ein Student sah sich in seinen Grundrechten verletzt, weil er Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahle, ohne später mit gleichwertigen Leistungen rechnen zu können. Was wie eine Randnotiz aus dem Gerichtsalltag wirkt, ist für die Grundrechtsdogmatik aufschlussreich: Das BVerfG präzisiert im Nichtannahmebeschluss sein Verständnis der intertemporalen Freiheitssicherung aus dem Klimabeschluss von 2021 und zeigt zugleich, dass die dort aufgestellten Kriterien tragen.
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