Vereinsverbote und wehrhafte Demokratie
Es ist richtig, dass die zuständige Verbotsbehörde die Grenzen des geltenden Rechts und damit der wehrhaften Demokratie gegen die COMPACT-Magazin GmbH austestet. Die Rechtsprechung zu Verboten von Medienorganisationen ist bisher nämlich nur bedingt aussagekräftig. Grundrechte wie die Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit stehen ihrem Verbot auf der Grundlage des Vereinsgesetzes allerdings nicht grundsätzlich entgegen. Der Zusammenschluss zu einer Medienorganisation ist kein Freifahrtschein für den Weg aus dem Vereinsgesetz hinaus.
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