Diskriminierend eingestellt
Frauen*, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, sind dreimal häufiger von sexueller Belästigung betroffen als Frauen* an anderen Arbeitsplätzen. Gleichzeitig gelten sie als „sichere Opfer“, weil ihnen häufig nicht geglaubt wird. Der Verfassungsgerichtshof Berlin gab nun einer Betroffenen recht und stellte fest, dass das Ermittlungsverfahren gegen ihren Gruppenleiter wegen sexueller Belästigung verfassungswidrig eingestellt worden sei. Der Beschluss selbst gibt zwar kaum Aufschluss über die antidiskriminierungs-rechtlichen Standards – aber Anlass, diese herauszuarbeiten. Denn die wenigsten kennen die verfahrensbezogenen Bedarfe behinderter Menschen.
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