Zwei-Klassen-Freizügigkeit
Schon jetzt leben EU-Bürger*innen ohne Arbeitnehmerstatus in Deutschland sozial prekär: Sie haben weder bedingungslosen Zugang zu Sozialleistungen noch einen Anspruch auf Bürgergeld. In den letzten drei Monaten haben drei zentrale politische Akteure – Bundesrat, Sozialstaatskommission sowie Arbeits- und Sozialministerkonferenz – weitere Verschärfungen beschlossen, die für viele tausend EU-Zugewanderte Gesundheitsversorgung, Sozialleistungen und Kindergeld einschränken sollen. Dieses systematische Programm der Ausgrenzung und Abschottung führt unweigerlich zu massiven Diskriminierungen.
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