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27 March 2026
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Filter am Flaschenhals

Wer sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigt, soll in Zukunft auch in Sachsen stets vom juristischen Vorbereitungsdienst ausgeschlossen werden können. Nach der am Mittwoch verabschiedeten Novellierung des sächsischen Juristenausbildungsgesetzes kann Bewerberinnen und Bewerbern der Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst auch dann versagt werden, wenn sie sich verfassungsfeindlich, aber nicht strafbar verhalten haben. Damit beendet der Landtag den sächsischen Alleingang, auf den er sich 2021 mit der Normierung der Strafbarkeitsvoraussetzung selbst begeben hatte.

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