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06 December 2024
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Daten sammeln für den Umsturz

Am 05.11.2024 nahm der Generalbundesanwalt (GBA) acht junge Männer fest. Sowohl der festgenommene Kurt H., Schatzmeister der sächsischen AfD-Jugendorganisation und AfD-Fraktionsvorsitzender im Stadtrat von Grimma, als auch Kevin R. arbeiteten beim sächsischen AfD-Landtagsabgeordneten Alexander Wiesner, der stellvertretendes Mitglied des 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses in der vergangenen Legislaturperiode war. Dieser Untersuchungsausschuss offenbart ein nicht unerhebliches Defizit im Grundrechtsschutz.

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05 February 2024

Alles unter Kontrolle

In der Praxis einer parlamentarischen Demokratie übernimmt die Kontrollfunktion in erster Linie die Opposition. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss parlamentarische Kontrolle verfahrensrechtlich so gestaltet sein, dass sie effektiv ist. Anders als bei der Teilnahme an der Gesetzgebungs- und Kreationsfunktion, etwa bei der Änderung des Grundgesetzes bzw. der Landesverfassungen oder bei der Verfassungsrichterwahl kann eine Sperrminorität bei der parlamentarischen Kontrolle nur wenig obstruieren. Dennoch bieten die parlamentarischen Kontrollinstrumente, insbesondere das Untersuchungsrecht, Möglichkeiten, die parlamentarische Arbeit zu beeinträchtigen.

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19 January 2024

Datenschutzgrundverordnung gilt für parlamentarische Untersuchungsausschüsse

Der EuGH hat sich in einer lange erwarteten Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, ob die DSGVO auf parlamentarische Untersuchungsausschüsse anwendbar ist. In der Rs C-33/22 (Österreichische Datenschutzbehörde) hat der EuGH am 16. Jänner 2024 in einem österreichischen Fall entschieden, dass die DSGVO auf parlamentarische Untersuchungsausschüsse grundsätzlich anwendbar ist. Dadurch haben Untersuchungsausschüsse in Ausübung ihrer parlamentarischen Kontrollrechte auch das Recht auf Datenschutz von Auskunftspersonen zu achten. Dies betrifft essenzielle verfassungsrechtliche Fragen zum Umgang mit diesem zentralen demokratischen Kontrollinstrument bzw Kontrollrechten allgemein und dem Verhältnis zum Datenschutz  und geht weit über den Ausgangssachverhalt hinaus. Die österreichische Judikatur und Praxis, wonach die Gesetzgebung von der Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ausgenommen ist, wird nach diesem EuGH-Urteil nicht aufrechterhalten werden können.

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