Merz im (europäischen) Trend?
Friedrich Merz‘ Vorschlag, straffällig gewordenen Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit abzuerkennen, wurde schnell als verfassungswidrig kritisiert. Eine weit gefasste Regelung, nach der auch Mord, Vergewaltigung oder gar allgemein wiederholt begangene Straftaten zu einem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führen, würde Deutschlands völkerrechtlichen Verpflichtungen verletzen. Mit einer enger gefassten Ausbürgerungsregel etwa für nur bestimmte staatsgefährdende Straftaten stünde Deutschland allerdings in Europa durchaus nicht alleine da.
Continue reading >>Wer ist „Wir“ und wer darf (es) bleiben?
Friedrich Merz forderte jüngst die Möglichkeit der Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit, jedenfalls für diejenigen deutschen Staatsbürger, die nach ihrer Einbürgerung zwei Mal straffällig geworden sind. Merz‘ Begründung, „Wir holen uns damit zusätzliche Probleme ins Land“ rückt abermals die Frage nach der Zugehörigkeit zum Staatsvolk in das Zentrum der politischen Aufmerksamkeit. Wer nämlich die Anforderungen eines Einbürgerungsverfahrens erfüllt, wird nicht „ins Land geholt“, sondern lebt bereits seit mehreren Jahren in Deutschland.
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