19 February 2026

Avantgarde der Geschlechtervielfalt

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat kürzlich mit einem Erkenntnis zur rechtlichen Anerkennung der individuellen Geschlechtsidentität aufhorchen lassen. Darin klärt das Gericht eine zentrale Frage: ob auch Personen, die sich zwischen den Geschlechtern identifizieren, aber keine somatische Intergeschlechtlichkeit aufweisen, einen eigenen Geschlechtseintrag – wie inter und divers – erlangen oder diesen ganz streichen lassen können. Aufgrund des neuen Erkenntnisses ist dies nun möglich. Der VfGH krönt seine Judikatur zur Geschlechtervielfalt mit einem klaren Bekenntnis zur individuellen Entfaltung der Geschlechtsidentität, die durch das Grundrecht auf Privatleben geschützt ist.

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