Sperrgebiet
Bezeichnet Gelände oder Gebäude, die nicht allgemein zugänglich sind, von der Zivilbevölkerung i.d.R. aus Gründen der Gefahrenabwehr nicht betreten werden darf; auch eine Sperrzone in einem Seegebiet.
Sperrgebiet
Bezeichnet Gelände oder Gebäude, die nicht allgemein zugänglich sind, von der Zivilbevölkerung i.d.R. aus Gründen der Gefahrenabwehr nicht betreten werden darf; auch eine Sperrzone in einem Seegebiet.
Als maßgebliche Rechtsquellen der Sexarbeit sind nicht nur die speziellen, die Sexarbeit regelnden Gesetze, das Prostitutionsgesetz von 2007 und das Prostituiertenschutzgesetz von 2017 von Bedeutung, sondern auch allgemeinere, verwaltungsrechtliche Instrumente. In der Praxis sind Sperrgebietsverordnungen besonders relevant. Diese verbieten als Rechtsverordnungen die Ausübung der Sexarbeit in bestimmten Gemeindegebieten oder auch in ganzen Gemeinden vollständig oder zeitlich bzw. örtlich begrenzt. Die derzeitige praktische Umsetzung verletzt die Berufsfreiheit der Sexarbeiter*innen und steht im Widerspruch zum Regulierungskonzept des ProstG und des ProstSchG.
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