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26 November 2024

Die Gewerbsmäßigkeit als Arme-Leute-Strafrecht

Wer von der wachsenden Armut in Deutschland betroffen ist, dem droht im Falle eines Strafverfahrens eine Ungleichbehandlung. Das Regelbeispiel der Gewerbsmäßigkeit als besonders schwerer Fall einer Straftat führt dazu, dass ein zentrales Versprechen des Rechtsstaats gebrochen wird. Es gibt keine Gleichheit vor dem Gesetz, wenn Armut straferhöhend wirkt.

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