Grundrechtsschutz
Maßnahmen des Staates, um Grundrechtsbeeinträchtigungen zu verhindern, d.h. Unterlassen staatlichen Handelns, welches Grundrechte einschränkt sowie staatliches Tun zum Schutz der Grundrechte.
Grundrechtsschutz
Maßnahmen des Staates, um Grundrechtsbeeinträchtigungen zu verhindern, d.h. Unterlassen staatlichen Handelns, welches Grundrechte einschränkt sowie staatliches Tun zum Schutz der Grundrechte.
Mit Urteil vom 15. Juli 2025 hat das BVerfG die Verfassungsbeschwerde der Neffen eines jemenitischen Geistlichen, der im August 2012 durch einen US-amerikanischen Drohneneinsatz getötet wurde, verworfen. Das Gericht erkennt mit diesem Urteil zum ersten Mal die Möglichkeit einer Schutzpflicht auch in einer reinen Auslandskonstellation an – selbst, wenn die Gefahr von einem anderen Staat ausgeht. Hier soll ein Blick darauf geworfen werden, inwieweit Gerichte exekutive Völkerrechtsauffassungen einer umfassenden Kontrolle unterziehen können. Das Gericht vergibt die Chance, der ausdrücklich als staatlicher Schutzauftrag operationalisierten Völkerrechtsfreundlichkeit auch Zähne in Form gerichtlicher Kontrollierbarkeit zu verleihen.
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