Solidaritätszuschlag
Geregelt in Art.1 Solidaritätsgesetz vom 24.6.1991; verknüpfe mit Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer
Solidaritätszuschlag
Geregelt in Art.1 Solidaritätsgesetz vom 24.6.1991; verknüpfe mit Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer
Nach den Sondervermögen nun ein Sondervotum: Das BVerfG bestätigte die Verfassungskonformität des sogenannten Solidaritätszuschlags, Richterin Wallrabenstein hält den „Kontrollanspruch des Senats darüber, ob vom Gesetzgeber angeführte Finanzbedarfe (fort)bestehen, [...] für verfehlt.“ Entscheidung und Sondervotum verdeutlichen ein grundlegendes Dilemma der „gespenstischen“ deutschen Finanzverfassungspolitik: Ihr zugleich überkonstitutionalisierter und erratischer Charakter macht sie störrisch gegenüber den globalen Umbrüchen der finanz- und geopolitischen Ökonomie, verführt genau darum aber diverse Interessenten zu verfassungsrechtlich innovativen Instrumentalisierungen.
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