05 May 2025
,

Netto, neutral, egal?

Seit Ende März berechtigt ein neuer Art. 143h GG den Bund dazu, Sondervermögen u.a. „für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045“ zu errichten. Wir wollen die „Klimaneutralität“ im neuen Art. 143h GG zum Anlass nehmen, um zu reflektieren, ob zentrale klimapolitische Konzepte vom Gesetzgeber und von der Rechtsprechung wissenschaftlich sinnvoll zur Anwendung gebracht wurden. Damit geht es uns letztlich um die Frage, welche Bedeutung dem Konzept der Klimaneutralität im Recht zugewiesen wird und werden sollte – also um das Verhältnis von Klimawissenschaft und Klimapolitik im Recht.

Continue reading >>
0
Go to Top