Beweisverwertung
Verwendung eines aufgenommenen Beweises für die Entscheidungsbegründung
Beweisverwertung
Verwendung eines aufgenommenen Beweises für die Entscheidungsbegründung
Ende Februar hat die Polizei die mutmaßliche RAF-Terroristin Daniela Klette in Berlin festgenommen. Dies haben Hinweise ermöglicht, an die ein Journalist mittels der Gesichtserkennungssoftware PimEyes gelangt war – allerdings unter Verstoß gegen das Datenschutzrecht. Dass die Polizei die Hinweise verwendet, ist verfassungsrechtlich problematisch, denn sie selbst dürfte PimEyes nicht einsetzen. Dies hindert die Polizei aber nicht daran, aufgrund von Hinweisen durch Private, die PimEyes generiert hat, gegen bestehende Gefahren einzuschreiten und auch nicht daran, strafprozessuale Ermittlungen aufzunehmen.
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