Das Justiz-Projekt: Zusammenfassung der Ergebnisse

Das Justiz-Projekt, initiiert vom rechtswissenschaftlichen Open Access-Forum Verfassungsblog, hat seit Januar 2025 in rund 70 Recherchegesprächen gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus der Praxis Schwachstellen identifiziert und Szenarien entwickelt, die zeigen, wie und wo die deutsche Justiz angegriffen werden könnte.

8 Ansatzpunkte für autoritäres Handeln

Die entwickelten Szenarien verfolgen nicht das Ziel, die Zukunft vorherzusagen. Stattdessen sollen sie aufzeigen, wo mögliche Ansätze für autoritäres Handeln bestehen – und wie sie genutzt werden könnten. Die acht wichtigsten Ansatzpunkte, die wir identifiziert haben, auf einen Blick:

  1. Verfassungsgerichte sind für autoritäre Populisten weltweit ein wichtiges strategisches Zielobjekt. Dies gilt auch für die 16 deutschen Landesverfassungsgerichte, die praktisch und normativ von großer Bedeutung sind. Ihre vergleichsweise geringe Bekanntheit in der Öffentlichkeit macht sie zu einem leicht angreifbaren Ziel.
  2. International lässt sich beobachten, dass autoritäre Kräfte das Ziel verfolgen, die Ernennung von Richterinnen und Richtern zu steuern. Eine Vereinnahmung der Gerichte liegt im Interesse einer autoritär-populistischen Partei, weil sie dadurch Rechtsschutz gegen ihre eigene Politik erschweren kann. Während reine Exekutivernennungen missbrauchsanfällig sind, können Richterwahlausschüsse schneller obstruiert werden.
  3. In anderen Ländern können wir sehen, dass strategische Beförderungen erfolgen, damit „eigene Leute“ von innen Einfluss auf die Justiz nehmen können. Im deutschen Kontext sind Beurteilungen und Abordnungen zentrale Möglichkeiten, Beförderungen zu steuern und deshalb anfällig, um von autoritären Kräften gebraucht zu werden – ganz ohne, dass das geltende Recht dabei angepasst oder verletzt werden muss.
  4. Disziplinarverfahren gegen Richterinnen und Richter stellen ein potentes Instrument dar, um Einfluss auf die Judikative zu nehmen. In Deutschland spielt der Bereich in der Praxis (noch) keine große Rolle; theoretisch könnten autoritäre Populisten ihn aber leicht zweckentfremden.
  5. Beamtinnen und Beamte des einfachen, mittleren und gehobenen Justizdienstes und Angestellte halten den Gerichtsbetrieb aufrecht. Auch wenn das nicht-richterliche Personal der Gerichte bisher bei Fragen der Resilienz der Judikative wenig beachtet wurde, kann dessen Instrumentalisierung ein effektives Mittel autoritärer Populisten sein, um Sand ins Getriebe der Justiz zu streuen.
  6. Ein autoritär geführtes Justizministerium könnte bestehende rechtliche Möglichkeiten nutzen, um Gerichtszuständigkeiten gezielt zu verschieben. Dadurch könnte es zumindest grob steuern, welche Gerichte welche Verfahren bearbeiten. Darin liegt ein potenzieller Ansatzpunkt, bestimmte Verfahren gezielt an politisch ausgewählte Gerichte zu lenken.
  7. Die finanzielle Ausstattung der Gerichte mit Personal und Sachmitteln ist eine fundamentale Voraussetzung für eine funktionierende Justiz. Einsparungen in diesen Bereichen können die Arbeitsfähigkeit der Gerichte unmittelbar beeinflussen – die Androhung solcher Maßnahmen wird im Ausland bereits gezielt als politisches Druckmittel eingesetzt.
  8. Angesichts der weitreichenden Möglichkeiten, die Justiz über die IT auszuforschen oder lahmzulegen, muss für eine resiliente Justiz auch zwingend ihre technische Resilienz mitgedacht werden. Die IT-Infrastruktur stellt bisher national wie international ein weitgehend unerforschtes Einfallstor für politische Einflussnahme auf die Justiz dar. Wir haben Risiken identifiziert, die verdeutlichen, dass weitergehender Untersuchungsbedarf in diesem Feld besteht.

3 Quellen für die Verwundbarkeit der Justiz

  1. Einige Schwachstellen resultieren aus unzureichenden oder unbestimmten rechtlichen Regelungen.
    • Unzureichende rechtliche Regelungen sollten selbstverständlich angepasst werden. Allerdings darf nicht übersehen werden: Das geltende Recht zu ändern, wird oft als die einfachste und naheliegendste Lösung angesehen, um die Widerstandsfähigkeit demokratischer Institutionen zu stärken. Ein solches Vorgehen verspricht jedoch nur in wenigen Fällen tatsächliche Abhilfe.
    • Ein Beispiel: Die Wahl von Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichtern erfordert in vielen Ländern eine 2/3 Mehrheit. Dies ist aus Resilienzperspektive sinnvoll, öffnet aber auch Blockademöglichkeiten für eine Sperrminorität. Deshalb sollten normative Lösungen, etwa ein Ersatzwahlmechanismus, gefunden werden, um potenzielle Blockaden zu überkommen.
  2. Zahlreiche Einfallstore sind in der Verschränkung der Justiz mit den anderen Staatsgewalten und deren faktischen Zugriffsmöglichkeiten begründet.
    • Wo die Exekutive unmittelbaren Zugriff auf Justizbereiche erhält – Richterbesetzung, Haushalt, IT – muss sorgfältig geprüft werden, wie dieser Einfluss kontrolliert werden kann.
    • Ein Beispiel: Es ist gängige Praxis, dass Justizministerinnen und Justizminister Richterinnen und Richter vorübergehend in ihr Ministerium abordnen. Durch diese Abordnung können die abgeordneten Personen in andere und höhere Besoldungsgruppen wechseln. Diese aufgestiegenen Personen haben bei späteren (Rück-)Bewerbungen ans Gericht aus formellen Gründen deutlich höhere Erfolgsaussichten – das Justizministerium könnte diese Abordnungen also gezielt einsetzen, um Einfluss auf die Besetzung höherer Gerichtspositionen zu nehmen.
  3. Das wesentliche Einfallstor – und im Umkehrschluss: der wesentliche Resilienzfaktor – liegt im Justizpersonal.
    • Die Position der Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten ist von besonderer Bedeutung – sie begründet einerseits mögliche Schwachstellen und kann andererseits Widerstandsfähigkeit der Justiz enorm stärken. Auf Ebene der Instanzgerichte sind sie unter anderem für Beurteilungen und Beförderungen maßgeblich; an den Landesverfassungsgerichten spielen sie eine zentrale Rolle für organisatorische Abläufe und die Vertretung nach außen.
    • Über diese Schlüsselpersonen hinaus trägt letztlich das Verhalten aller in der Justiz tätigen Personen maßgeblich zur Resilienz der Institution im Angesicht der autoritär-populistischen Strategie bei. Ohne sie kann eine unabhängige Justiz nicht bewahrt oder deren Übernahme verhindert werden.

Ausführliche Hintergrundinformationen zu jeder identifizierten Schwachstelle sowie, falls vorhanden, mögliche Resilienzmaßnahmen, finden sich in unserem Buch „Das Justiz-Projekt. Verwundbarkeit und Resilienz der dritten Gewalt.“ Das Buch erscheint am 2. Dezember auf dem Verfassungsblog – natürlich Open Access.

Emma Bruhn

Kommunikationsmanagerin/

Wissenschaftliche Mitarbeiterin