14 March 2023
Wann folgt die Begründung?
Am 25. Januar 2023 lehnte das Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweilige Anordnung gegen die Wiederholung der Berliner Wahl ab. Beim Jahrespresseempfang des Gerichts am 8. März 2023 hat der zuständige Berichterstatter Peter Müller erklärt, dass das Abfassen der Gründe noch etwas Zeit beanspruchen werde, weil eine belastbare Begründung in der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen sei und es einer Würdigung der Verfassungsbeschwerde in ihrer Gesamtheit bedürfe. Diese Erwägungen sind vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Begründungspflicht von Eilentscheidungen schon angesichts der tatsächlich zur Verfügung stehenden Zeit problematisch. Vor allem aber verwischen sie wesentliche Unterschiede zwischen Eilrechtsschutz und Hauptsacheverfahren. Continue reading >>
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