13 January 2023
Versammlungsfreiheit in Lützerath – zur Disposition von RWE und Behörden?
Die Räumung von Lützerath ist im Gange. Die klimapolitischen Protestaktionen dürften bald beendet sein und das Dorf für den Braunkohleabbau abgebaggert werden. Friedliche Proteste dagegen am Ort des Geschehens waren nicht nur demokratisch legitim, sondern auch von der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG geschützt. RWE war daher verpflichtet, die Proteste zu dulden, solange nicht zu befürchten war, dass die Abbaggerung gewaltsam verhindert würde. Continue reading >>
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18 October 2021