07 November 2025
Schutzpflicht mit 16 Adressaten
Das Bundesverfassungsgericht und das Infektionsschutzrecht werden keine Freunde mehr. Gemessen an seiner Pandemie-Passivität legt das BVerfG in seinen beiden Entscheidungen zur Triage einen geradezu aktivistischen Übereifer an den Tag. Mit Beschluss vom 16.12.2021 hat es „dem Gesetzgeber“ eine Verletzung seiner Schutzpflichten für Menschen mit Behinderung attestiert, um ihm dann vier Jahre später mit Beschluss vom 23.09.2025 zu attestieren, er sei wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz gar nicht „der Gesetzgeber“. Schwerer kann man dem Gesetzgeber das Leben nicht machen. Continue reading >>
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28 September 2023



