24 June 2025
Reform ohne Wirkung
Im vergangenen Monat hat die Kommission einen Reformvorschlag zur DSGVO vorgelegt. Konkret soll Art. 30 DSGVO angepasst werden, der Datenverarbeiter verpflichtet ein sog. „Verarbeitungsverzeichnis“ zu führen. Bisher galt für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten eine Ausnahme. Künftig soll diese Grenze auf 750 Mitarbeiter angehobenen werden. Doch der Vorschlag polarisiert. Continue reading >>
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