28 February 2026

Schnell ist nicht zu schnell

Am vergangenen Donnerstag verhandelte der Zweite Senat des BVerfG die Frage, ob Gesetzgebungsverfahren zu schnell sein können. Oder in den Worten von Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold: Braucht es ein „Tempolimit“ für Gesetzgebungsverfahren im Bundestag? Nachdem der Zweite Senat vor drei Jahren große Schritte in diese Richtung gemacht hat, haderte er nun sichtlich mit der eigenen Rechtsprechung. Die heute zuständigen Richter*innen stehen dabei vor der Herausforderung, einen Umgang mit den 2023 ohne Not eingeschlagenen, weder überzeugenden noch praktikablen Maßstäben zu finden. Continue reading >>
0
21 April 2020

Zwei Schritte vor, einer zurück

Am 16. April um 18 Uhr sollte in Hamburg eine Versammlung unter dem Titel „Abstand statt Notstand – Verwaltungsrechtler*innen gegen eine faktische Aussetzung der Versammlungsfreiheit“ stattfinden. Zu ihrer Zulässigkeit erließen Verwaltungsgericht (VG) und Oberverwaltungsgericht (OVG) jeweils Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutz. Unterschiedlicher hätten sie nicht ausfallen können, beide aber sind (auf ihre Art) bemerkenswert. Continue reading >>
08 April 2020

Corona in Karlsruhe II

Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat kürzlich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die bayerischen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Epidemie abgelehnt. Ist damit gesagt, dass all diese ungeheuer grundrechtsbeeinträchtigenden Maßnahmen vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsgemäß betrachtet würden? Continue reading >>
28 November 2018

Voller Rechtsschutz! Abschiebungen sind auch nach verweigertem Eilrechtsschutz europarechtswidrig

Der asylrechtliche Eilrechtsschutz gem. § 36 AsylG ist europarechtlich nicht ausreichend, um die Vollziehbarkeit der Abschiebung zu begründen. Vielmehr ist es erforderlich, dass der asylsuchenden Person in allen asylrechtlichen Gerichtsverfahren ein volles Klageverfahren zur Verfügung steht. Eine vorherige Abschiebung ist europarechtswidrig. Continue reading >>
04 July 2017

Schrödingers Camp oder die Versammlungsfreiheit vor dem Gesetz

Der juristische Kampf um das Protestcamp gegen den G20-Gipfel in Hamburg war keine ruhmvolle Episode in der Geschichte des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war eine Mogelpackung, die Einwände der Stadt Hamburg eine Farce, und der einstweilige Rechtsschutz hat sich vorläufig als unfähig erwiesen, Rechtsfrieden herzustellen. Es zeigt sich, dass der Rechtsunterworfene, nur weil er vor Gericht obsiegt, noch lange nicht zu seinem Recht kommen muss, sondern mitunter wieder genau da anlangt, wo er am Anfang gestartet ist. Continue reading >>
Go to Top