14 March 2025
Ein Tempolimit aus Karlsruhe?
Nun hängt die Frage, ob der 20. Bundestag noch vor Zusammentritt des 21. Bundestag eine Verfassungsänderung beschließen kann, nicht nur von politischen Mehrheiten ab, sondern auch von den Richter*innen des Zweiten Senats in Karlsruhe. Aus diesem Umstand lässt sich eine staatsorganisationsrechtliche Kritik formulieren, die das Verhältnis von Gesetzgebungsorganen und Bundesverfassungsgericht betrifft: Kann es die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts sein, über die zeitliche Ausgestaltung eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens zu bestimmen? Continue reading >>
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