24 February 2026
Abwägung statt Alarmismus
Nach einem Vorstoß von Politikerinnen aus SPD und CDU sind paritätische Wahllisten wieder auf der politischen Agenda. Und damit auch das Argument, sie seien mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, sogar demokratiefeindlich. Während die Landesverfassungsgerichte aus Brandenburg und Thüringen die dortigen Paritätsgesetze für verfassungswidrig erklärten, hat das Bundesverfassungsgericht sich bisher nicht ausführlich dazu geäußert. Anstatt jedoch über konkrete Regelungsmöglichkeiten zu diskutieren, dominieren Extrempositionen die Paritätsdebatte. Ein Grund mehr, die Debatte zu versachlichen: Parität ist kein Systembruch mit der Verfassung, sondern eine politische Entscheidung. Continue reading >>
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