28 January 2026
Noch einmal nach Luxemburg
Die Entscheidung des Zweiten Senats des BVerfG in der Rechtssache Egenberger ist in den bisherigen Reaktionen auf überwiegende Zustimmung gestoßen. Dieser Zustimmung kann man sich in vielen Punkten anschließen: Ton und Grundhaltung sind gegenüber dem EuGH konziliant. Es bestehen jedoch ernstzunehmende Zweifel, ob das BVerfG mit seiner auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht ausgerichteten Rechtsprechung das Schutzniveau der Unionsgrundrechte wahrt. Um eben diese Fragen zu klären, wäre das BAG zu einer erneuten Vorlage an den EuGH verpflichtet. Continue reading >>
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