09 April 2025
Ein Teil von jener Kraft
Mit seinem Urteil vom 6. März 2025 hat der Hessische Staatsgerichtshof die Vorschriften des Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetzes und des Gesetzes über die Bannmeile des Hessischen Landtages für mit der Hessischen Verfassung ganz überwiegend vereinbar erklärt. Die Entscheidung wird der hessischen Verfassung nicht gerecht. Das Gericht scheut, die Fehlgewichtungen des Gesetzes dem strengen Maßstab der hessischen Verfassung zu unterwerfen und Konsequenzen zu ziehen. Continue reading >>
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