19 May 2025
(Noch) nicht verboten, aber unvereinbar (Teil I)
Die AfD vertritt Positionen, die den gewerkschaftlichen Grundwerten widersprechen. Die gewerkschaftliche Interessenvertretung von Beschäftigten ist mit einer Mitgliedschaft in der AfD nicht vereinbar. Gewerkschaften dürfen die AfD deshalb per Unvereinbarkeitsbeschluss zu einer gegnerischen Organisation erklären und Mitglieder ausschließen, die zugleich Mitglied der AfD sind – und sollten das auch tun. In diesem ersten Teil zeige ich, warum ein Unvereinbarkeitsbeschluss bei der AfD möglich ist. Continue reading >>
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