03 May 2024
Things That Are Different Are Not the Same
PimEyes ist zwar sicherheitsrechtlich bedenklich, stellt aber keine Form der Vorratsdatenspeicherung dar, wie es neulich auf dem Verfassungsblog hieß. Es handelt sich vielmehr um einen anlassbezogenen, strafprozessualen Zugriff auf private, unreguliert vorhandene Massendaten. Anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt sich allerdings schon jetzt in Grundzügen ableiten, welche Anforderungen der Gesetzgeber bei der noch zu schaffenden Ermächtigungsgrundlage für Software wie PimEyes wird beachten müssen. Continue reading >>
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