12 February 2026
Gute Behinderungen ins Töpfchen, schlechte ins Kröpfchen
Das VG Wiesbaden verweigerte einem chronisch kranken Referendar mit Konzentrationsschwierigkeiten und erhöhtem Regenerationsbedarf zusätzliche Schreibzeit, da Arbeiten unter Zeitdruck zum Kernbestandteil juristischer Prüfungen gehöre. Diese Schlussfolgerung hält den verfassungsrechtlichen Anforderungen aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“) nicht stand, weil sie bei bestimmten Behinderungen das Recht auf Nachteilsausgleiche, die bei anderen Behinderungen regelmäßig gewährt werden, vorschnell abschneidet. Continue reading >>
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