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POSTS BY Dilken Çelebi
17 January 2024
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Germany Blocks Europe-Wide Protection of Women Against Violence

Gender-based violence has dramatically increased in the European Union (EU) in recent years. In particular women are widely affected by rape. On 8 March 2022, the Commission presented a Draft Directive for comprehensive, effective and enforceable protection against gender-based violence in all EU Member States. The main point of contention in the negotiations, which could ultimately prevent the adoption of the Draft Directive, is the introduction of the common definition of the criminal offence of rape. The Directive aims to harmonize across Europe the definition of rape as a violation of the consent-based sexual act. Yet, twelve Member States, with Germany and France at the forefront, are not convinced that the EU has a sufficient legal base to regulate that issue. This article highlights the arguments for a common regulation of the criminal offence of rape in the EU under Art. 83 (1) TFEU against the doubts raised by the German Federal Ministry of Justice. Continue reading >>
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10 January 2024
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Deutschlands Blockade beim europaweiten Gewaltschutz

Geschlechtsspezifische Gewalt ist in der Europäischen Union (EU) in den letzten Jahren dramatisch gestiegen. Frauen sind dabei besonders häufig von Vergewaltigungen betroffen. Am 8. März 2022 hat die Kommission einen Richtlinienentwurf für einen umfassenden und zugleich effektiven und durchsetzbaren Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt in allen EU-Mitgliedstaaten unterbreitet. Hauptstreitpunkt in den Verhandlungen, an dem die Annahme der Richtlinie letztendlich scheitern könnte, ist die Streichung des Vergewaltigungsstraftatbestands durch den Rat. 12 Mitgliedstaaten, unter anderem Deutschland, bringen Zweifel am Vorliegen der EU-Rechtsgrundlage an. Dieser Beitrag zeigt auf, dass die „erheblichen Zweifel“ des deutschen Bundesjustizministeriums nicht verfangen und eine europaweite Harmonisierung des Vergewaltigungsstraftatbestands gemäß Art. 83 Abs. 1 AEUV möglich ist.   Continue reading >>
22 July 2022

Ein Plädoyer für die Änderung der Strafzumessungsgründe in § 46 Abs. 2 S. 2 StGB

Dass die von Justizminister Marco Buschmann angekündigte Ergänzung des Katalogs der in § 46 Abs. 2 S. 2 StGB aufgezählten Strafzumessungsgründe um die Merkmale der „geschlechtsspezifischen“ und „gegen die sexuelle Orientierung gerichteten“ Beweggründe auf verhaltene Reaktionen stößt, ist nicht verwunderlich. Die Reaktionen passen nur allzu gut zu der gesamtgesellschaftlich, medial und insbesondere innerhalb der Justiz zu beobachtenden Neigung, das Ausmaß und die Dimension geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland nicht gänzlich anzuerkennen. In diesem Sinne ist der Vorstoß des Bundesjustizministeriums, mit der geplanten Gesetzesänderung geschlechtsspezifische Gewalt als solche zu benennen, ihre Bagatellisierung zu verhindern und damit ein Signal an die Gesellschaft zu senden, in höchstem Maße zu begrüßen. Continue reading >>
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