08 November 2022
Das Ende der ‚one size fits all‘-Verweisung
Mit seinem am 28. September 2022 ergangenen Beschluss erklärte das BVerfG im Bundesverfassungsschutzgesetz enthaltene Datenübermittlungsregelungen für unvereinbar mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, soweit sie zur Übermittlung personenbezogener Daten verpflichten, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhoben wurden. Zugleich formuliert der Erste Senat des BVerfG positiv Voraussetzungen, unter denen eine Ermächtigung zur Übermittlung solcher Daten verfassungskonform ausgestaltet werden könnte. Weniger wäre wieder einmal mehr. Continue reading >>
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