04 May 2020
Rechtsprechungsnotstand in Bayern
Verfolgt man die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) zu den in Bayern erlassenen Maßnahmen in der Corona-Epidemie, fühlt man sich unweigerlich an die Rechtsprechung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs unter Vorsitz von Armin Nack erinnert. In Strafverteidigerkreisen sprach man damals spöttisch nur noch vom „Olli-Kahn-Senat“: Hält alles, vor allem Unhaltbares! Die Richter des ersten Strafsenats begründeten ihre niedrige Aufhebungsquote indes gerne mit der guten Arbeit der zu ihrer Zuständigkeit gehörenden Instanzgerichte. Ganz so einfach kann es sich der BayVGH in diesen Tagen jedoch nicht machen. Continue reading >>
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