17 January 2020
Ausgangspunkt ist das Gewaltverbot, nicht die Rechtfertigung
Das Gewaltverbot, ein Grundpfeiler des Völkerrechts, verbietet grundsätzlich die Anwendung von Gewalt gegen einen anderen Staat. Es ist zwingendes Recht. Nur ausnahmsweise ist der Einsatz von Gewalt gerechtfertigt. Schon aus diesem Grundsatz-Ausnahme-Verhältnis folgt, dass die USA die Gründe für eine Rechtfertigung selbst vorbringen müssten. Der bisherige Begründungsansatz der USA vermag diese Verstöße jedoch nicht hinreichend zu rechtfertigen. Continue reading >>
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