08 August 2025
Schmutz und Würde
Mit der Entscheidung von Frauke Brosius-Gersdorf, für die Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zur Verfügung zu stehen, endete eine politische Hängepartie für die schwarz-rote Koalition. Zugleich kulminierte auch eine teils sehr heftig und unfair geführte Debatte über die inhaltlichen Positionen und Qualifikationen von Frauke Brosius-Gersdorf. In einer Demokratie für ein öffentliches Amt zu kandidieren und sich damit einer Wahl zu stellen, ist immer eine Herausforderung und verdient per se genauso Respekt wie die Entscheidung, von einer solchen Kandidatur aus politischen Gründen zurückzutreten. Gleichzeitig wirft die Erklärung von Brosius-Gersdorf in drei Punkten Fragen auf. Continue reading >>
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04 January 2024
Ein Grundrecht auf Verteidigung?
Als Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) zum Ende des Jahres 2023 forderte, die Bundeswehr müsse „kriegstüchtig“ werden, sorgte er damit auch bei manchen seiner Parteigenossen für Irritationen. Doch der mangelhafte Zustand der Bundeswehr ist nicht bloß ein Politikum: Er genügt auch nicht den Anforderungen des Grundgesetzes an funktionsfähige Streitkräfte. Gute Gründe sprechen dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger von ihrem Staat ein Mindestmaß an Verteidigungsfähigkeit sogar verfassungsrechtlich beanspruchen können. Continue reading >>05 August 2023
Er haftet nicht
Anfang Juli teilte das Bundesverkehrsministerium mit, es werde extern prüfen lassen, ob der Bund Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wegen des gescheiterten Pkw-Maut-Projekts auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann. So sehr man den kochenden Volkszorn vielleicht nachvollziehen kann – er allein bildet für ein solches Begehren noch keine Anspruchsgrundlage. Der Ex-Verkehrsminister muss voraussichtlich nicht haften – und dafür gibt es nicht nur rechtliche, sondern auch gute rechtspolitische Gründe. Continue reading >>
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08 June 2022
Das Tinder-Profil einer Offizierin – eine Frage der Ehre?
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.05.2022, einen einfachen Disziplinarverweis gegen die transgeschlechtliche Generalstabsoffizierin Anastasia Biefang aufrechtzuerhalten, hat in den letzten Tagen zurecht einige Aufmerksamkeit erregt. Grundrechtsdogmatisch geht es hier um die Rechtfertigung eines Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Soldatin. Doch schon an der Frage, ob sich soldatische Pflichten etwa von den Beamtenpflichten kategorial unterscheiden, ob also Soldatin (und Soldat) eben kein Beruf wie jeder andere ist (oder sein soll), dürften sich die Geister scheiden. Wie die Antwort ausfällt, wird wohl genauso vom historisch-gesellschaftlichen Kontext abhängen wie die Reichweite der außerdienstlichen Wohlverhaltenspflicht. Continue reading >>
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