06 November 2024
Warum Deutschlands neues maritimes taktisches Hauptquartier nicht gegen den Zwei-plus-Vier Vertrag verstößt
Am 22.Oktober 2024 wurde der deutsche Botschafter in das russische Außenministerium einbestellt. Die Bundesrepublik, so der Vorwurf, habe den Zwei-Plus-Vier-Vertrag verletzt, indem sie NATO-Truppen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR stationiere. Ähnliche Vorwürfe waren von Demonstranten vor dem Tor der Hansekaserne in Rostock zu hören. An diesem Tag weihte Bundesverteidigungsminister Pistorius dort ein neues maritimes taktisches Hauptquartier ein. So scharf die Töne aus dem russischen Außenministerium ausfallen, so wenig hält die russische Ansicht indes einer rechtlichen Beurteilung stand. Völkerrechtlich ist die Umnutzung des Marine-Hauptquartiers aber unbedenklich und verstößt insbesondere nicht gegen die Stationierungsklausel des Zwei-plus-Vier-Vertrags. Continue reading >>
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