24 January 2025

„Das Militär einzusetzen ist eine echte politische Zäsur“

Fünf Fragen an Amanda Frost

Trump unterzeichnete unmittelbar nach seiner Amtseinführung eine Reihe von Dekreten – viele davon mit dem Ziel, das Einwanderungs- und Einbürgerungssystem der USA grundlegend zu verändern. Dazu gehören drei Dinge: ein besonders medienwirksames Dekret, demzufolge künftig Kinder, deren Mütter sich ohne legale Genehmigung oder mit einem temporären Visum in den USA aufhalten, die US-Staatsbürgerschaft nicht mehr erhalten sollen („ending birthright citizenship“); ein Dekret, das „die Einreise von Personen, die an der Invasion der USA beteiligt sind“, aussetzt, was faktisch Asyl für Menschen verhindert, die an der Südgrenze ankommen; und zuletzt ein Dekret, das Übertritte von Migrant*innen entlang der US-mexikanischen Grenze zu einem nationalen Notstand erklärt, was dem Präsidenten erlaubt, einseitig Bundesmittel für den Bau einer Grenzmauer freizugeben, die Haftkapazitäten auszuweiten und den Einsatz des Militärs an der Grenze anzuordnen.

Wir haben mit Amanda Frost gesprochen, Professorin an der University of Virginia und Direktorin des dortigen Programms für Immigration, Migration und Menschenrechte.

Nach unserem Interview hat ein Gericht das erste Dekret zur Staatsbürgerschaft ausgesetzt.  

1. Wieso kann der Präsident das Immigrations- und Asylsystem der USA allein durch Dekrete so stark verändern?

Das exekutive Ermessen bei Entscheidungen zur Immigration hat der Oberste Gerichtshof im 19. Jahrhundert begründet. Insbesondere bei der Immigration hat die Exekutive die sog. plenary power, eine zusätzliche Sphäre an Ermessen und Autorität. Das liegt teilweise daran, dass Einwanderung die Außenpolitik, Diplomatie und nationale Sicherheit betrifft – Themen, die die Gerichte traditionell der Exekutive überlassen. Dennoch hat der Oberste Gerichtshof der Exekutive nie einen Freibrief erteilt, um allein darüber zu entscheiden, wer ins Land kommen darf. Der Kongress spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle, das zentrale Gesetz ist hier der Immigration and Nationality Act von 1952. Und die Gerichte spielen selbstverständlich eine Rolle, wenn die Exekutive Verordnungen erlässt, die offensichtlich gegen Bundesrecht verstoßen, sei es gegen verfassungs- oder einfachrechtliche Vorgaben. Während Trump also über ein erhebliches Maß an Autorität verfügt, sind seine Dekrete eindeutig nicht das letzte Wort.

2. Welches der Dekrete ist Ihrer Meinung nach das bedeutendste und warum?

Vieles, was Trump tut, ähnelt dem, was er schon mal getan hat – aber das Militär einzusetzen ist eine echte politische Zäsur, ebenso bedeutend wie besorgniserregend. Zwar kann die Exekutive das Militär einsetzen, doch diese Befugnis ist nicht unbegrenzt, und rechtliche Verfahren sind hier sowohl wahrscheinlich als auch erfolgversprechend. Trump will vor allem deshalb das Militär einsetzen, weil er seine Abschiebungsagenda ohne zusätzliche Ressourcen nicht umsetzen kann. Da der Kongress offenbar nicht bereit ist, ihm diese Mittel zu geben, muss er sie an anderer Stelle umleiten – etwa vom Militär. Doch dessen Mittel und Truppen fehlen dann logischerweise bei Themen, die viele Menschen für wichtiger halten, etwa bei tatsächlichen Risiken für die nationale Sicherheit.

3. Welches der Dekrete wird am schwersten umzusetzen sein?

Das Dekret, das das Recht auf US-Staatsbürgerschaft durch Geburt („birthright citizenship“) einschränkt, wird am ehesten vor Gericht scheitern. So breit, wie das Dekret formuliert ist, scheint die Trump-Regierung selbst davon auszugehen, dass das Dekret scheitert. Die citizenship clause des 14. Verfassungszusatzes ist eindeutig, und es gibt eine gefestigte Rechtsprechung, die das Geburtsrecht unabhängig vom Staatsbürgerschaftsstatus der Eltern bestätigt. Als Trump vor einigen Jahren erstmals ankündigte, das Geburtsrecht per Dekret abschaffen zu wollen, hielt ich das für undenkbar. Doch der Oberste Gerichtshof der USA und die Politik funktionieren so, dass Ideen verbreitet werden, Debatten beginnen und die öffentliche Meinung sich langsam verändert. Wir haben das bei den Meinungen zu Abtreibung, gleichgeschlechtlicher Ehe und Waffenrechten gesehen, die sich im Laufe der letzten Jahrzehnte radikal verändert haben. Es ist daher nicht völlig auszuschließen, dass dasselbe auch beim Geburtsrecht passiert. Momentan gibt es nicht die notwendigen fünf Stimmen im Obersten Gerichtshof, um das Geburtsrecht zu kippen. Aber Trump wird wahrscheinlich weitere Richter*innen ernennen, was es weniger undenkbar macht. Ich halte es nicht für wahrscheinlich, aber es steht jetzt mehr denn je als legitime Idee im Raum.

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Das Geburtsrecht aufzuheben wäre auch aus bürokratischer Perspektive enorm problematisch. Es würde eine große Zahl von Menschen ohne Papiere schaffen und Chaos für Bürger*innen, die glauben, dass sie davon nicht betroffen sind. Denn alle –  einschließlich Bürger*innen, die nie das Land verlassen haben und deren Eltern, Großeltern und Urgroßeltern US-Bürger*innen sind – müssten dann ihren eigenen Status nachweisen, bevor ihr Kind die Staatsbürgerschaft erhalten könnte.

4. Warum ist es besonders im US-Kontext problematisch, das Geburtsrecht abzuschaffen?

Das Geburtsrecht hat in den USA eine besondere Geschichte, die es deutlich von dem feudalen jus soli-Prinzip in Europa unterscheidet. Die US-Verfassung erwähnte zwar die Staatsbürgerschaft, definierte sie jedoch zu Beginn nicht. Es folgte eine Phase, in der darüber gestritten wurde, wer Bürger*in war, wobei es vor allem um Sklaverei, „free Blacks“ und die Frage ging, ob die USA eine weiße Nation seien. Schwarze Amerikaner*innen setzten sich für die Anerkennung ihrer Rechte ein. Dies gipfelte in der berüchtigten Dred Scott-Entscheidung, die festschrieb, dass keine Schwarze Person – ob Sklave oder frei – Bürger sein könne. Damit übernahm das Gericht eine kastenbasierte Sicht auf Amerika. Nach dem Bürgerkrieg verankerte der Reconstruction Congress das Geburtsrecht mit dem 14. Verfassungszusatz in der Verfassung, um Dred Scott zu kippen und ehemalige Sklav*innen als Bürger*innen zu integrieren. Doch es ging noch weiter. Der Kongress diskutierte darüber, ob die Kinder von Einwanderern (einschließlich chinesischer Einwanderer, die damals eine unpopuläre Gruppe waren), Bürger*innen sein könnten, und bejahte das. Im Fall Wong Kim Ark von 1873 wies der Oberste Gerichtshof das Argument der US-Regierung zurück, dass die Geburtsrechtsklausel der Verfassung nicht für Kinder gelten solle, deren Eltern keine Bürger*innen seien. Das ist bis heute geltendes Recht. Das Geburtsrecht ist integraler Teil des amerikanischen Verständnisses davon, was es heißt, Amerikaner*in zu sein. Unser Land macht vieles falsch, aber eines haben wir wirklich gut gemacht: die Kinder von Einwanderern mit dem Geburtsrecht in unsere Nation zu integrieren. Das würde verloren gehen, wenn das Dekret Erfolg hätte.

5. Für Trumps Kampagne waren Massendeportationen zentral. Welche – sowohl rechtlichen als auch praktischen – Hindernisse gibt es dabei?

Es gibt viele Hindernisse, die schwer zu überwinden sein werden. Als Trump das letzte Mal Präsident wurde, sagte er, dass er alle 11 Millionen undokumentierten Einwanderer abschieben werde. Doch die Zahl der Abgeschobenen war am Ende seiner Amtszeit die gleiche wie zu Beginn. Weil seine Regierung jetzt erfahrener ist und über mehr Ressourcen verfügt, wird es ihr wahrscheinlich gelingen, mehr Menschen abzuschieben – aber sicherlich nicht die gesamte Bevölkerung von 11 Millionen. Soweit ihr das gelingt, wird es interessant sein zu sehen, wie die amerikanische Öffentlichkeit reagiert. Denn es gibt Missverständnisse darüber, wer genau ohne Erlaubnis in den USA ist, wie diese Familien und Menschen aussehen und wie wichtig sie für die Wirtschaft sind. Es ist wichtig zu betonen, dass niemand – auch nicht Trump – gegen die Arbeitgeber vorgeht, die undokumentierte Einwanderer beschäftigen, obwohl dies eine sehr effektive Methode wäre. Wenn sie wirklich undokumentierte Einwanderer aus der Lebensmittelindustrie abschieben, würden die Amerikaner beispielsweise mehr für Lebensmittel zahlen müssen. Und das würde der nächsten republikanische Wahl erheblich schaden.

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Editor’s Pick

von ISABELLA RISINI

Die Mitgliedschaft Russlands im Europarat war stets ambivalent – vielleicht auch ein bisschen zu unverbindlich. In ihrem Buch „Russia, the Council of Europe, and the European Convention on Human Rights – A Troubled Membership and Its Legacy“ untersuchen Ed Bates, Kanstantsin Dzehtsiarou und Andrew Forde diese komplexe Beziehung, die letztlich von enttäuschten Hoffnungen geprägt ist. Das Gemeinschaftswerk erscheint im Februar, drei Jahre nach dem Einmarsch Russlands in der Ukraine und dem Ausschluss Russlands aus dem Europarat. Es reflektiert das russische Verhalten und die Reaktionen des Europarats. Angesichts der anhaltenden Spannungen in Europa – zwischen Souveränität und Bindung an internationales Recht – werden diese Lehren wichtig bleiben.

Ed Bates/Kanstantsin Dzehtsiarou/Andrew Forde, Russia, the Council of Europe, and the European Convention on Human Rights – A Troubled Membership and Its Legacy, Bristol University Press 2025, 266 S.

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Die Woche auf dem Verfassungsblog

…zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER

Machen Sie sich eine schöne Tasse Kaffee – oder lieber nicht, je nachdem, wie es fünf Tage nach Trumps Amtsantritt um Ihren Blutdruck bestellt ist. Schon an Tag 1 nutzte Trump seine exekutive Macht, um mittels „executive orders“ die US-Politik dramatisch zu verändern, insbesondere was Einwanderung betrifft. Dies wiederum scheint CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz über den Atlantik hinweg inspiriert zu haben, aber das ist eine andere Geschichte. Um sein versprochenes Massenabschiebungsprogramm per Dekret umzusetzen (siehe Interview mit AMANDA FROST oben), stützt sich Trump auf zwei ziemlich archaische Gesetze: den Insurrection Act von 1807 und den Alien Enemies Act von 1798. HASSAN ZAHEER (EN) gibt einen Überblick.

Ein weiteres – weniger öffentlichkeitswirksames – Dekret, das Trump unterzeichnete, war der Rückzug der USA aus dem OECD-Projekt zur Reform der globalen Unternehmensbesteuerung. Für AURELIO CORENO (EN) ist das ein erheblicher Rückschlag für die einzige echte globale Chance auf wirtschaftliche Gerechtigkeit, die wir derzeit haben.

Trump wird nicht nur mit Dekreten, sondern auch mit seinen Tech-Oligarchen regieren – allen voran mit Elon Musk, dem reichsten Mann der Erde und Eigentümer von so ungefähr allem, von digitalem öffentlichem Raum (X) bis hin zum Weltraum (SpaceX). Unser aktuelles Symposium zu „Musk, Power, and the EU: Can EU Law Tackle the Challenges of Unchecked Plutocracy?“(EN) untersucht, was genau an Musks Verhalten EU-rechtlich problematisch ist und wie die EU Musks scheinbar unbegrenzte Macht zähmen könnte. JACOB VAN DE KERKHOF (EN) sieht sich Musks Verhältnis zur Meinungsfreiheit an und konzentriert sich darauf, wie Musk die Content-Moderation auf X ändert und dort bestimmte politische Kandidat*innen unterstützt. Dabei handelt es sich um einen generellen Trend innerhalb der „Techbrokratie“, dem auch Meta und Google folgen. JUDIT BAYER (EN) entschlüsselt Mark Zuckerbergs Strategie und zeigt, warum er mehr vorhaben könnte als nur Metas Content-Moderation derjenigen von X anzugleichen. Politische und wirtschaftliche Macht waren schon immer verflochten, aber bislang spielte sich das eher hinter den Kulissen ab. DIETER ZINNBAUER (EN) zeigt, warum Plutokratie 2025 anders ist, nämlich eine „direkte, unverschämte Attacke auf öffentlicher Bühne“. Okay, Trump ist ein Showman, aber die Frage bleibt: Wie macht er das? Wie kann er genug US-Wähler*innen überzeugen, obwohl sie viele seiner politischen Ideen ablehnen? WILLIAM E. SCHEUERMAN (EN) findet Antworten in einem Buch, das in Vergessenheit geraten ist. In „Folklore of Capitalism“ (1937) macht der Rechtswissenschaftler Thurman Arnold das wichtigste Symbol dieser Folklore aus: den „American Businessman“. Das beschreibt nicht nur Trump perfekt, sondern auch dessen business bros, die mit ihm (nicht nur symbolische) Kräfte vereinen. Doch vielleicht gibt es Hoffnung: Das Wettbewerbsrecht ist historisch ein bewährtes Mittel gegen Dominanz. Die Beiträge von VIKTORIA H.S.E. ROBERTSON (EN) und TODD DAVIES und SPENCER COHEN (EN) analysieren, wie effektiv das Wettbewerbsrecht den antidemokratischen Einsatz von Marktmacht durch Big Tech eindämmen könnte. Nächste Woche setzen wir das Symposium fort.

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Wahlstation beim Verfassungsblog

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Musk mischt sich auch weiterhin in den deutschen Wahlkampf ein. Sein Gespräch mit Alice Weidel – voller Falschaussagen – und sein Stream des AfD-Parteitags generierten zusammen bisher rund 100 Millionen Aufrufe. SIMON WANNAGAT (DE) untersucht, ob es sich dabei um eine Parteispende an die AfD handeln könnte und was das neue Parteispendenrecht für den Umgang mit Influencern bereithält.

Auch dieser Beitrag eignet sich gut als ergänzende Lektüre zum Symposium: MELANIE FINK (EN) erklärt, warum die KI-Verordnung der EU die EU-Grundrechtecharta anwendbar macht und so nicht nur Prinzipien der Verfahrensgerechtigkeit in das nationale Verwaltungsrecht integriert, sondern auch die Europäisierung vorantreibt.

Trump will die Zölle auf Waren aus Kanada, Mexiko und China massiv erhöhen. Das wirft die Frage auf, ob es völkerrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrenzen gibt und ob diese in dem Kontext überhaupt anwendbar wären. ANDREAS TH. MÜLLER (DE) liefert Antworten (und eine neue Metapher für Verhältnismäßigkeit, von der wir sehr hoffen, dass sie sich etablieren wird).

Bei den aktuellen Kriegen wird das Recht auf Selbstverteidigung zum entscheidenden Maßstab, um militärische Gewalt einzudämmen – obwohl dieses (dezentrale) Recht ursprünglich als Ausnahme im (zentralisierten) UN-Sicherheitssystem gedacht war, nicht als Regel. HEIKE KRIEGER (DE) untersucht, ob der vage Verhältnismäßigkeitsgrundsatz überhaupt Steuerungswirkung in einem dezentralen Rechtssystem entfalten kann.

Armenien trat kürzlich einem dezentral designten Rechtssystem bei: dem Internationalen Strafgerichtshof. Obwohl ein Jahr seit Armeniens Beitritt zum Römischen Statut vergangen ist, liegt Gerechtigkeit für die Verbrechen im Krieg um Nagorno-Karabach in weiter Ferne. GURGEN PETROSSIAN (EN) schreibt, warum es ohne Gerechtigkeit keinen Frieden geben wird.

Gerechtigkeit gab es dagegen in Sri Lanka: Dort hatte der Oberste Gerichtshof darüber zu entscheiden, ob der Verfassungsrat einen Kandidaten ablehnen durfte, den der Präsident als Richter am Obersten Gerichtshof nominierte. Das Gericht bestätigt die Rolle des Rates dabei, die richterliche Unabhängigkeit zu wahren, und stärkte damit die Gewaltenteilung, findet SANJIT DIAS (EN).

Währenddessen hat das Verfassungsgericht in Indonesien ein bemerkenswertes Urteil erlassen: Es verbot KI-generierte Wahlkampfporträts. ABDURRACHMAN SATRIO (EN) skizziert den kulturellen Kontext dieser Entscheidung, vor allem wie wichtig dort das äußere Erscheinungsbild ist.

Zweihundert Jahre nach seiner Unabhängigkeit kämpft Peru mit politischer Instabilität, die vor allem anhaltenden Machtkämpfen zwischen der Legislative und der Exekutive geschuldet ist. RODRIGO MARUY (EN) erklärt, warum darin eine Verfassungskrise sichtbar wird.

 

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Das war‘s für diese Woche – vielleicht doch lieber ein Kräutertee.

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SUGGESTED CITATION  Frost, Amanda, Bossow, Anja; Müller-Elmau, Marie: „Das Militär einzusetzen ist eine echte politische Zäsur“: Fünf Fragen an Amanda Frost, VerfBlog, 2025/1/24, https://verfassungsblog.de/das-militar-einzusetzen-ist-eine-echte-politische-zasur/, DOI: 10.59704/edb8edb2d0ad8521.

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