27 June 2025

Das Versagen des NATO-Gipfels und die Zukunft des Friedens

Warum die Unterwürfigkeit Europas seine Sicherheit und das Völkerrecht untergräbt

Der NATO-Gipfel in Den Haag ist vorbei. Einen Tag nach dem 80. Jahrestag der Unterzeichnung der UN-Charta bleibt vor allem ein Gefühl von Ernüchterung. Auf der Agenda standen die Stärkung von Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeiten, höhere Militärausgaben, der Ausbau der Rüstungsindustrie sowie die fortgesetzte Unterstützung für die Ukraine. All dies sind wichtige Themen. Doch drei wesentliche Punkte fehlten.

Erstens: die Haltung der Vereinigten Staaten im Falle eines russischen Angriffs auf die Ostflanke der NATO. Damit ist nicht nur die Frage angesprochen, ob die USA weiterhin Mitglied der NATO bleiben und ob sie ihre Verpflichtungen aus Artikel 5 erfüllen. Wie der Präsident auf dem Rückflug mit der Air Force One zu Recht erklärte, ist die Verpflichtung Auslegungssache. Artikel 5 verlangt von allen Mitgliedstaaten, einen Angriff auf ein Mitglied als Angriff auf alle zu werten und Maßnahmen zu ergreifen, die sie für erforderlich halten. Dies verpflichtet die USA jedoch nicht automatisch dazu, mit eigenen Truppen in einem konventionellen Krieg mit integrierten Kräften zu kämpfen, wie es die NATO jahrzehntelang geübt hat. Sollte die US-Regierung entscheiden, es genüge, lediglich die Seewege über den Atlantik offen zu halten, damit von Europa gekaufte US-Waffen geliefert werden können, wäre dies wohl kein Bruch von Artikel 5 – auch wenn es den bisherigen Erwartungen widerspräche.

Dies ist keineswegs ein nur theoretisches Szenario. Der US-Präsident und der US-Verteidigungsminister haben mehrfach öffentlich erklärt, die konventionelle Verteidigung Europas sei nicht Aufgabe der USA. Zudem wird erwartet, dass die laufende US Global Posture Review zu einem erheblichen Truppenabbau in Europa führt. Umso wichtiger wäre eine verbindliche Zusage aus Washington, künftige Truppenabzüge im Rahmen eines gemeinsamen Zeitplans mit dem Aufbau europäischer Verteidigungskapazitäten abzustimmen. Doch eine solche klare Abstimmung blieb aus.

Zweitens: Ebenfalls nicht auf der Tagesordnung stand, dass die Vereinigten Staaten – als führendes NATO-Mitglied – offen die Unabhängigkeit eines Mitgliedsstaats (Kanada) und die territoriale Integrität eines anderen (Dänemark) bedroht haben. Wer die NATO als Gemeinschaft souveräner Staaten versteht, kann solches Verhalten nicht ignorieren, auch dann nicht, wenn es vom mächtigsten Mitglied ausgeht. Ein kollektives Sicherheitsbündnis darf kein Sammelbecken von Vasallen sein, die unter dem Schirm einer imperialen Macht Schutz suchen. Diese Unterscheidung ist in den Artikeln 1 und 2 des Nordatlantikvertrags verankert, die die NATO an die Prinzipien und Ziele der Vereinten Nationen binden. Es wäre an der Zeit, dass sich die Mitgliedstaaten an diese Verpflichtungen erinnern und deren Einhaltung auch untereinander einfordern – statt sich nicht stillschweigend in neue Sicherheitsabkommen flüchten, wie Kanada und die EU es tun.

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Dieser Gedanke führt zu meinem dritten Punkt: Ausgerechnet beim NATO-Treffen in Den Haag, dem Sitz des Internationalen Gerichtshofs und des Internationalen Strafgerichtshofs, und nur einen Tag vor dem 80. Jahrestag der UN-Charta, gratuliert der NATO-Generalsekretär dem US-Präsidenten unterwürfig zu einem klar völkerrechtswidrigen Militärschlag im Iran (während der deutsche Kanzler Israel dafür dankt, „die Drecksarbeit für uns“ zu erledigen). Gleichzeitig beschließt die NATO, ihre Militärausgaben bis 2035 massiv auszuweiten, nämlich auf 3,5 Prozent des BIP (plus 1,5 Prozent für verteidigungsnahe Ausgaben) – in einer Zeit, in der globale Rüstungsausgaben allgemein steigen.

Angesichts der aktuellen Lage ist eine solche Erhöhung der Verteidigungsausgaben für europäische Staaten kurzfristig wie mittelfristig nachvollziehbar. Doch ein beunruhigender Befund bleibt: Es ist ein Alarmsignal, dass eine solche drastische Aufstockung überhaupt notwendig geworden ist. Hängt jene Aufstockung vielleicht damit zusammen, dass zentrale Akteure der NATO allzu sorglos mit den grundlegenden Normen des Völkerrechts umgehen?

Es geht hier nicht darum, einzelne vergangene Entscheidungen zu bewerten, sondern auf ein tiefer liegendes, umfassenderes Versagen hinzuweisen – ein Versagen der Vorstellungskraft. Warum erscheint es heute so abwegig, dass NATO-Staaten darüber nachdenken, wie sie das Versprechen der UN mitverwirklichen und Reformen zugunsten einer Welt anstoßen können, in der Staaten nicht gezwungen sind, immer mehr in ihre Verteidigung zu investieren? Warum wurde nicht darauf beharrt, dass steigende Verteidigungsausgaben zwingend mit neuen diplomatischen Initiativen und dem Ausbau institutioneller Strukturen einhergehen müssen? Warum nicht auf einer Verpflichtung bestehen, wonach Staaten mindestens 10 oder 15 Prozent der Verteidigungsausgaben in Diplomatie, die Unterstützung internationaler Institutionen und in die Entwicklungszusammenarbeit investieren müssen?

Der geplante US-Verteidigungshaushalt für 2026 liegt bei rund einer Billion Dollar, während das Budget des US-Außenministeriums auf unter 30 Milliarden gekürzt wird. Das sind rund drei Prozent des Militärhaushalts. Die seit zweieinhalb Jahrzehnten wachsende US-Tendenz, ihre Außenpolitik zu militarisieren, ist kein Vorbild. Und warum gab es keinen Druck auf solche NATO-Staaten, die bisher weder die universelle Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs akzeptieren noch dem Internationalen Strafgerichtshof beigetreten sind? Zumindest hätte die US-Regierung Rechenschaft darüber ablegen müssen, warum sie den Internationalen Strafgerichtshof mit Sanktionen belegt hat, nur weil dieser seiner Arbeit nachgeht.

Natürlich gibt es Situationen, in denen man zur Vermeidung von Krieg für den Krieg gewappnet sein muss – si vis pacem, para bellum. Ebenso gilt aber: Wer Frieden will, muss ihn sich vorstellen können, rechtliche Strukturen schaffen, die ihn absichern, und in ihn investieren – si vis pacem, para pacem. Genau das hat Präsident Roosevelt verstanden, als er 1941 die USA in den Zweiten Weltkrieg führte und gleichzeitig begann, eine neue Weltordnung für die Zeit nach dem Krieg zu planen. Als der Zweite Weltkrieg endete, wurden die Vereinten Nationen und andere multilaterale Institutionen gegründet, um eine Grundlage für künftige Abrüstung und Friedenssicherung zu schaffen. Auch der Nordatlantikvertrag bekennt sich zu dieser völkerrechtlichen Ordnung. Doch es gibt kaum Anzeichen dafür, dass sich NATO-Staaten heute ernsthaft damit auseinandersetzen, was dieses Bekenntnis praktisch verlangt.

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Am Ende kann es keine stabile und glaubwürdige NATO geben ohne ein gemeinsames Bekenntnis zum Völkerrecht. Staaten werden nur dann einen Angriff auf ein Mitglied als Angriff auf sich selbst begreifen, wenn sie darin die nicht hinnehmbare Verletzung einer fundamentalen Rechtsnorm erkennen. Stützen sich Bündnisse dagegen ausschließlich auf geostrategische oder wirtschaftliche Überlegungen, sind sie zum Scheitern verurteilt. Anders als im Kalten Krieg hängt die Bewertung solcher Faktoren heute stark von der jeweiligen Regierung ab. Für ein Verteidigungsbündnis ist das keine tragfähige Grundlage.

Dass diese Punkte in Den Haag nicht zur Sprache kamen, ist freilich keine Überraschung. Ihre Diskussion hätte den Gipfel in ein Streitforum verwandeln und das Ende der NATO als US-geführte Allianz beschleunigen können. Doch wer diese Fragen jetzt nicht stellt, verschärft die Lage und macht Europas Sicherheit noch prekärer.

Wenn europäische Staaten nun – mit guten Gründen – erheblich mehr Geld für Verteidigung ausgeben, müssen sie wissen, auf welche Ressourcen sie sich verlassen können und welche sie selbst aufbauen müssen, um unabhängig verteidigungsfähig zu bleiben. Zudem: Wenn die USA kein verlässlicher Partner mehr sind und sich sogar offen gegen zentrale Interessen ihrer Verbündeten stellen, dann sollten europäische Staaten keine Waffensysteme mehr aus den USA beziehen. Auch die Präsenz US-amerikanischer Militärbasen auf europäischem Boden müsste dann neu verhandelt werden.

In Krisenzeiten braucht es eine Rückbesinnung auf grundlegende Prinzipien. Es braucht Orientierung und Klarheit – darüber, wie die Dinge liegen, was die Ziele sind und über das, was getan werden muss. Ohne diese Klärung, ohne den Willen europäischer Entscheidungsträger, sich dieser neuen Realität zu stellen, bleibt Europas Sicherheit gefährdet. Schlimmer noch: Es bliebe wenig Hoffnung für die Stärkung von Europas Verteidigungsfähigkeit und einer NATO, die sich den Prinzipien der UN-Charta verpflichtet fühlt. Mit den Vereinigten Staaten, wenn möglich. Ohne sie, wenn nötig.

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Editor’s Pick

von EVA MARIA BREDLER

Foto: eigene Aufnahme

Wie über eine Welt schreiben, die sich kaputt anfühlt – geschweige denn, sie seinem Kind erklären? Richard Powers gelingt beides in „Bewilderment“. In den Vereinigten Staaten der nahen Zukunft (inzwischen Gegenwart: eskalierende Klimakrise, Autoritarismus, zusammengestrichene Forschungsetats) sucht der verwitwete Astrobiologe Theo Byrne Leben auf fernen Exoplaneten und zugleich nach einem Weg, den Planeten zu bewahren, der ihm am meisten bedeutet – seinen neunjährigen Sohn Robin, der mit Wutausbrüchen kämpft. Als das Schulsystem Robin mit Medikamenten ruhigstellen will, lässt sich Theo auf eine experimentelle Neurofeedback-Therapie ein. Diese trainiert Robins Gehirn, die aufgezeichneten Muster seiner verstorbenen Mutter, einer Tierrechtsaktivistin, nachzuahmen. Die Therapie verändert Robins Blick auf die Welt – und den der Leser*innen. Vorsicht: Ihnen wird das Herz aufgehen und brechen, und danach werden Sie lieber dem Vogelgesang zuhören wollen als den Nachrichten.

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Die Woche auf dem Verfassungsblog

zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER

MATTIAS KUMM hat zu Recht festgestellt: „Wer Frieden will, muss ihn sich vorstellen können, rechtliche Strukturen schaffen, die ihn absichern, und in ihn investieren .“ Der Transitional Justice Prozess in Sudan ist ein weiteres Beispiel. Erst vergangene Woche warnten die Vereinten Nationen  vor einer katastrophalen Gewalteskalation in dem Krieg, der das Land seit dem 15. April 2023 erschüttert. GERRIT KURTZ (EN) zeigt, warum Sudans jüngster Transitional Justice Prozess gescheitert ist – und was künftige Bemühungen daraus lernen müssen.

Während der Deutsche Bundestag heute für die Aussetzung des Familiennachzugs subsidiär Schutzberechtigter gestimmt hat, stärkte der Europäische Gerichtshof in Kinsa den Schutz migrantischer Familien. Das lang erwartete Urteil ist eine seltene Korrektur der restriktiven Migrationspolitik der EU – und zieht grundrechtliche Grenzen für die Kriminalisierung von Menschen, die mit Kindern Grenzen überschreiten. STEFANO ZIRULIA (EN) analysiert, wie Kinsa den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz neu justiert – als Gegengewicht zu einem migrationspolitischen Durchsetzungsregime, das bislang kaum grundrechtlich eingehegt wurde.

Auch die Staatsbürgerschaft ist ein zentrales Mittel, um Migration zu steuern und zu kontrollieren. 2025 haben mehrere Regierungen die Staatsbürgerschaft neu geregelt. FRANCESCA STRUMIA (EN) beschreibt, an welchen Prinzipien sich Staaten dabei orientieren sollten – und erzählt die gemeinsame Geschichte von überraschend unterschiedlichen Akteuren: russische Oligarchen auf Malta, Nachfahren italienischer Auswanderer in Südamerika und Mexikaner*innen auf dem Weg in die USA.

Am Dienstag hat das Bundesverwaltungsgericht das Verbot von „Compact“ nun auch im Hauptsacheverfahren aufgehoben. Das Gericht bleibe zwar bei seiner Position, dass das Vereinsrecht auch auf faktische Medienverbote anwendbar sei – doch es deute eine bedeutsame Grenze dieses Grundsatzes an, wie PAULA RHEIN-FISCHER (DE) erklärt.

Ein weiteres lang erwartetes Urteil erging vergangene Woche in den USA: In United States v. Skrmettibestätigte der Supreme Court ein Gesetz aus Tennessee, das geschlechtsangleichende Behandlungen bei Minderjährigen verbietet. RYAN THORESON (EN) erläutert, wie Skrmetti den gleichheitsrechtlichen Schutz auszuhebeln droht  – und welche Gefahren sich daraus insbesondere für Frauen, queere Menschen und trans Personen ergeben, die in den vergangenen Jahren zunehmend Zielscheibe politischer Angriffe wurden.

In Anschluss an Thoreson analysiert DARA E. PURVIS (EN), wie der Supreme Court zunehmend den Schutz vor Diskriminierung verengt – insbesondere anhand der abweichenden Meinungen der ultrakonservativen Richter*innen, die Gleichheit nur noch als formale Rechtsgleichheit verstehen wollen.

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Eine ähnliche Ideologie prägt das jüngste Vorhaben des slowakischen Premierministers Fico. Vergangene Woche versuchte er, eine nationale Identitätsklausel sowie eine binäre Geschlechtsdefinition in der slowakischen Verfassung zu verankern. Der Vorstoß scheiterte vorerst knapp. MAX STEUER (EN) warnt: Resignation könne eines der wichtigsten Schutzschilder schwächen – das noch immer starke Verfassungsgericht.

Selbst internationalen Schutz können nationale Gerichte sichern: Während sich Staaten zunehmend hinter ihrer Souveränität verschanzen, greifen innerstaatliche Gerichte dort ein, wo die internationale Justiz versagt. Jüngstes Beispiel ist die Verurteilung des syrischen Arztes Alaa M. durch das Oberlandesgericht Frankfurt. ANTONIA SCHLESINGER (EN) nimmt das Urteil zum Anlass, um nachzuzeichnen, wie das Weltrechtsprinzip das Völkerstrafrecht neu formt.

Auf See lässt sich internationale Verantwortung dagegen nur schwer durchsetzen. In der Ostsee häufen sich Sabotageakte und Funkstörungen – meist unter Beteiligung der russischen „Schattenflotte“. Dürfen Marine und Küstenwache hier überhaupt eingreifen? MORITZ VON ROCHOW (DE) zeigt, dass eine fast vergessene, aber weiterhin gültige Piraterienorm den Anrainerstaaten überraschend weitreichende Befugnisse verschafft.

Russlands anhaltende Völkerrechtsverstöße provozieren auch anderswo Gegenreaktionen: Die EU‑Kommission will russische Gasimporte auf Basis von Art. 207 AEUV untersagen und so nationale Vetos –etwa aus der Slowakei oder Ungarn – umgehen. VIKTOR SZÉP und LUKAS SCHAUPP (EN) warnen jedoch, dass diese Abkürzung das gesamte EU‑Sanktionsregime juristisch ins Wanken bringen könnte.

Neue Bedrohungen erfordern innovatives juristisches Handeln, argumentierten ARMIN VON BOGDANDY und LUKE DIMITRIOS SPIEKER bei uns vor rund zwei Wochen – und machten einen Vorschlag, wie sich Ungarns drohendes Veto gegen die Verlängerung der EU-Sanktionen gegen Russland neutralisieren lässt. MARTIJN VAN DEN BRINK und MARK DAWSON (EN) haben sich den Vorschlag genauer angesehen und meinen, dass die Idee ein neues und potenziell gefährliches Universum betrete, das weniger als innovativ denn als illiberal zu charakterisieren sei.

Wo Sanktionen auf Abschottung setzen, verfolgen golden shares das Gegenteil: Sie binden und sichern Einfluss, wo Sanktionen ausschließen. Die US‑Regierung hat sich jüngst eine solche „Goldene Aktie“ bei U.S. Steel gesichert. TIM OSWALD (EN) rät der EU, dieser Versuchung des wirtschaftlichen Nationalismus zu widerstehen und stattdessen auf gründliche Investitionsprüfungen zu setzen.

Weniger gründlich geprüft werden soll dagegen künftig die Einhaltung der Datenschutz‑Grundverordnung: Nach dem jüngsten Vorschlag der EU‑Kommission müssten bestimmte Unternehmen künftig kein Verzeichnis ihrer Verarbeitungstätigkeiten mehr führen. SEBASTIAN BRETTHAUER (DE) erklärt, warum dieser Ansatz zu kurz greift – und welche neuen Probleme dadurch entstehen könnten.

Und schließlich freuen wir uns, diese Woche unseren Jahresbericht für 2024 (DE) sowie den Abschlussbericht für das Thüringen-Projekt (DE) mit Ihnen zu teilen. In den beiden Berichten geben wir einen umfassenden Überblick über unsere Aktivitäten und Projekte des vergangenen Jahres, unsere finanziellen Entwicklungen sowie die Ergebnisse und Erfolge des Thüringen-Projekts. Unser herzlicher Dank gilt allen Partner*innen und Unterstützer*innen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Es ist vor allem Ihrer Unterstützung zu verdanken, dass wir unseren Beitrag zur Stärkung jener rechtlichen Strukturen leisten können, die wir in diesen unsicheren Zeiten brauchen.

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Das war’s für diese Woche.

Ihnen alles Gute!

Ihr

Verfassungsblog-Team

 

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SUGGESTED CITATION  Kumm, Mattias: Das Versagen des NATO-Gipfels und die Zukunft des Friedens: Warum die Unterwürfigkeit Europas seine Sicherheit und das Völkerrecht untergräbt , VerfBlog, 2025/6/27, https://verfassungsblog.de/das-versagen-des-nato-gipfels-und-die-zukunft-des-friedens/.

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