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01 November 2023

30 Jahre Sonderrecht

Heute vor 30 Jahren, am 1. November 1993, trat das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Kraft. Damals lagerte der Gesetzgeber als Teil des sog. Asylkompromisses die Existenzsicherung Asylsuchender und Geduldeter aus dem allgemeinen Sozialhilferecht aus und schuf mit dem AsylbLG die Rechtsgrundlage für reduzierte Sozialleistungen (einschließlich Gesundheitsleistungen) für eine allein über den Aufenthaltsstatus definierte Personengruppe. Bis heute bildet das Asylbewerberleistungsrecht neben dem Bürgergeld (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII) den dritten Zweig der Grundsicherung. Inwiefern aber ist ein solches Sonderrecht vor dem Hintergrund des Bedeutungsaufstiegs sozialer Menschenrechte wie des UN-Sozialpakts und der UN-Behindertenrechtskonvention noch zu rechtfertigen?

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