Neutralitätsgesetz 2.0
In Berlin ist seit 2005 das sog. „Neutralitätsgesetz“ in Kraft. Spätestens seit das Bundesverfassungsgericht 2015 pauschale Kopftuchverbote für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen für mit der Verfassung unvereinbar erklärt hat, steht das Gesetz im offenen Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung. Die Berliner Regierungskoalition will das Gesetz deshalb „gerichtsfest an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ anpassen. Doch der nun vorliegende Entwurf bleibt hinter diesem Anspruch zurück. Mehr noch: Aus verfassungsrechtlicher Perspektive spricht vieles dafür, das Neutralitätsgesetz gleich ganz abzuschaffen.
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