Search
Generic filters
POSTS BY Shino Ibold
18 July 2021

Zündstoff für die Gleichheitsrechtsdogmatik

Gut vier Jahre nach den vieldebattierten und -kritisierten „Kopftuch-Entscheidungen“ Achbita und Bougnaoui hatte der EuGH am 15. Juli 2021 erneut über Kopftuchverbote in Form betrieblicher Neutralitätsregelungen zu entscheiden. In seiner jüngsten Entscheidung hat der EuGH seine offene Haltung gegenüber betrieblichen Kopftuchverboten durch seine zumindest punktuell relativiert, und liefert zugleich neuen Input für die Debatte um die Einordnung von Kopftuchverboten als unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung, der die Rechtsposition kopftuchtragender Musliminnen langfristig stärken könnte. Continue reading >>
11 February 2019

Freiheit oder Gleichheit? Kopftuchverbote im Spannungsfeld von Unionsrecht und Grundgesetz

Am 30. Januar hat das Bundesarbeitsgericht dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung betreffend ein Kopftuchverbot vorgelegt. Hintergrund dieser und einer weiteren Vorlage ist eine mögliche Kollision der jüngsten deutschen und europäischen Rechtsprechung zu Kopftuchverboten, bei der das vergleichsweise hohe deutsche Schutzniveau zugunsten von Kopftuchträgerinnen auf dem Spiel steht. Continue reading >>
08 October 2018

Ein Recht auf Kopftuch im Gerichtssaal

Am 18. September 2018 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Fall Lachiri v Belgium erstmals zugunsten des Rechts muslimischer Frauen geurteilt, ein Kopftuch zu tragen. Konkret ging es um den Ausschluss einer Prozessbeteiligten aus dem Gerichtssaal als Folge ihrer Weigerung, ihr Kopftuch abzulegen. Hierin erkannte der EGMR eine Verletzung der in Artikel 9 EMRK verankerten Religionsfreiheit. Das Urteil zeigt, dass der margin of appreciation der Mitgliedstaaten doch nicht grenzenlos ist – auch dann nicht, wenn es um die Rechte muslimischer Frauen geht. Continue reading >>
06 December 2017
,

Zum Beten in den Keller?

Die Universität Hamburg hat einen Verhaltenskodex veröffentlicht, der den Umgang mit unterschiedlichen Vorstellungen zur Religionsausübung an der UHH grundsätzlich regeln soll. Allerdings lässt die Ausgestaltung zu wünschen übrig. Es fehlt an praktischer Konkordanz und ironischerweise entfaltet eine angeblich dem Abbau von Diskriminierung dienende Maßnahme selbst eine geschlechterspezifisch diskriminierende Wirkung. Continue reading >>