Parlamentsautonomie unter Willkürvorbehalt
Nicht nur der Ton der Debatten im Bundestag wird rauer, sondern auch die konsensuale Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen fällt immer schwerer. Das Bundesverfassungsgericht hat am vergangenen Mittwoch eine lang erwartete Grundsatzentscheidung getroffen: Die Abwahl Stephan Brandners in der 19. Wahlperiode sowie die Nichtwahl von AfD-Abgeordneten zum Ausschussvorsitz bewegte sich im Rahmen der Geschäftsordnungsautonomie des Bundestags. Mit der Entscheidung gibt das Gericht die Leitplanken vor, innerhalb derer sich der Bundestag künftig im Umgang mit Oppositionsfraktionen bewegen muss.
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