Die neue Härte des Sozialstaats
Das Bürgergeld sollte einen Bruch mit der Hartz-IV-Ära markieren – hin zu mehr Vertrauen, Qualifizierung und Teilhabe. Mit der nun geplanten Reform würde die jetzige Bundesregierung dieses Versprechen vollends umdrehen: Künftig soll die „Vermittlung in Arbeit“ Vorrang vor Qualifizierung haben. Nachhaltige Weiterbildung wird damit zur Ausnahme. Die vermeintliche Reform zielt weniger auf Teilhabe als auf Disziplinierung ab. Damit gerät nicht nur das sozialstaatliche Versprechen der Grundsicherung ins Wanken, sondern auch die verfassungsrechtliche Garantie eines menschenwürdigen Existenzminimums.
Continue reading >>Mit Pflichtarbeit erziehen?
Der Bezug existenzsichernder Sozialleistungen gilt im politischen Diskurs als verwerflich: In einer stark vereinfachten Transferbetrachtung wird davon ausgegangen, vermeintlich in selbstverschuldeter Armut lebende Personen lebten von der Arbeit anderer. Neueste Ausprägung eines stigmatisierenden Diskurses über Sozialleistungsempfänger*innen ist es, die Arbeitspflicht für Leistungsbeziehende nach dem AsylbLG einführen bzw. ausweiten zu wollen. Solche populistischen Forderungen verkennen sowohl die verfassungsrechtlichen Grenzen als auch die fragwürdige Wirksamkeit von Arbeitsverpflichtungen.
Continue reading >>Totalverweigerung des Existenzminimums?
Aktuell befindet sich das sogenannte Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 im Gesetzgebungsverfahren, am 17. Januar fand die 1. Lesung im Bundestag statt. Gegenstand dieses Artikelgesetzes sind Änderungen an verschiedenen Gesetzen, die Einsparungen im Bundeshaushalt 2024 erzielen sollen. Gespart werden soll auch beim im SGB II verankerten Bürgergeld: Der Gesetzentwurf sieht vor, „Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen“ (den sogenannten Sanktionen) für den Fall „nachhaltiger Verweigerung der Aufnahme zumutbarer Arbeit“ zu verschärfen. Dass die geplante Regelung in ihrer konkreten Ausgestaltung verfassungsgemäß ist, ist zweifelhaft; ich sehe insbesondere drei Probleme.
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