Kein SLAPP-Back
„SLAPP“ („strategic lawsuits against public participation“) meint Konstellationen, in denen gerichtliche Verfahren als Druckmittel genutzt werden, um Personen zum Schweigen zu bringen – eine Strategie, die sich in den letzten Jahren nicht zuletzt in rechten Kreisen steigender Beliebtheit erfreut. Letztes Jahr erließ die EU eine Anti-SLAPP-Richtlinie. Das Justizministerium hat für deren Umsetzung nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der allerdings keine allzu großen Auswirkungen haben dürfte. Das liegt einerseits an den Maßnahmen, die er den SLAPPs entgegenstellt – andererseits aber auch daran, dass diese missbräuchlichen Klagen schwer zu fassen sind.
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