Rechtsextreme Betriebspolitik vor Gericht
Vor dem Arbeitsgericht Braunschweig hat die selbsterklärte „alternative Gewerkschaft Zentrum“, die für ihre Kontakte zur AfD und ins rechtsextreme Milieu bekannt ist, beim Versuch, gewerkschaftliche Zutrittsrechte zu einem niedersächsischen VW-Betrieb geltend zu machen, im August 2025 eine herbe Niederlage erlitten. Anlass zur Entwarnung gibt diese Gerichtsentscheidung aber nicht. In den Betriebsratsgremien können rechtsextreme Betriebsratsmitglieder viel Schaden anrichten – auch wenn das „Zentrum“ nie von einem Arbeitsgericht als Gewerkschaft anerkannt werden sollte.
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Sechs Jahre hat es gedauert und nun ist sie da: die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum sog. kirchlichen Arbeitsrecht. In der „Egenberger“-Entscheidung hat sich das BVerfG erstmals mit der Frage befasst, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen kirchliche Arbeitgeber die Einstellung eines Bewerbers davon abhängig machen dürfen, dass dieser einer bestimmten Kirche oder Konfession angehört. Das BVerfG sucht und findet einen Weg, seine Rechtsprechung in die Vorgaben des EuGH einzupassen und dabei dennoch in weiten Teilen seiner Linie treu zu bleiben.
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