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24 October 2023

Verloren und doch gewonnen

Nach Gerichtsentscheidungen aus Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen äußert sich nun auch die bayerische Rechtsprechung durch den Beschluss des VG München in erster Instanz und den Beschluss des BayVGH in zweiter Instanz zum Thema AfD als verfassungsschutzrechtlicher Verdachtsfall. Diesem Thema kommt insbesondere vor dem Hintergrund der Landtagswahlen in Bayern und Hessen, bei denen die AfD einen Zugewinn von jeweils mehr als 4% im Vergleich zu den Vorwahlen erreicht hat, besondere Relevanz zu. Obwohl es scheint, als schade ein gerichtliches Scheitern der AfD nicht, ist die Entscheidung des BayVGH dennoch von Bedeutung.

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