Daniela Klette und die Frucht der vergifteten Maschine
Am 26. Februar 2024 hat die Polizei die mutmaßliche Terroristin Daniela Klette festgenommen. PimEyes, eine KI-basierte, biometrische Gesichtserkennungssoftware, hatte Klette im Netz gefunden. Dieser Beitrag plädiert aus verfassungs- und unionsrechtlicher Perspektive dafür, dass der Einsatz von offensichtlich rechtswidriger Software wie PimEyes im Strafprozess ein Beweisverwertungsverbot begründet, das auch eine Fernwirkung entfaltet.
Continue reading >>PimEyes User auf den Spuren der RAF
Ende Februar hat die Polizei die mutmaßliche RAF-Terroristin Daniela Klette in Berlin festgenommen. Dies haben Hinweise ermöglicht, an die ein Journalist mittels der Gesichtserkennungssoftware PimEyes gelangt war – allerdings unter Verstoß gegen das Datenschutzrecht. Dass die Polizei die Hinweise verwendet, ist verfassungsrechtlich problematisch, denn sie selbst dürfte PimEyes nicht einsetzen. Dies hindert die Polizei aber nicht daran, aufgrund von Hinweisen durch Private, die PimEyes generiert hat, gegen bestehende Gefahren einzuschreiten und auch nicht daran, strafprozessuale Ermittlungen aufzunehmen.
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