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12 January 2024

Der Bund als Retter in der Flut?

Bereits jetzt ist absehbar, dass die Hochwasserschäden in mehreren Bundesländern, insbesondere in Niedersachsen, hohe Wiederaufbaukosten nach sich ziehen werden. Auf die Frage, ob die aktuelle Situation ein abermaliges Aussetzen der Schuldenbremse rechtfertige (im Hinblick auf die Ahrtal-Flutkatastrophe 2021 unlängst auch von Robert Pracht diskutiert), stellte Regierungssprecher Steffen Hebestreit klar, dass sich der Bund – zu gegebener Zeit – „vor seiner Verantwortung nicht drücken“ werde, „wenn ein Schadensereignis von nationalem Ausmaß mit hohen Schadenssummen zu bewältigen wäre.“ Der vorausgehenden Frage, ob überhaupt eine Kompetenz des Bundes zur Finanzierung flutbedingter Wiederaufbauhilfe besteht, wurde in der aktuellen Debatte bislang nicht nachgegangen. Nach hier vertretener Ansicht muss dies auf Grundlage der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung in den meisten Fällen verneint werden.

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18 December 2023

Kreative Sondervermögensgestaltung

Zentrales Element der verteidigungspolitischen Zeitenwende, die der Bundeskanzler drei Tage nach Beginn der russischen Vollinvasion in die Ukraine im Februar 2022 ausgerufen hat, ist das Sondervermögen für die Bundeswehr. Sein rechtlicher Ausgangspunkt ist der 2022 neu geschaffene Art. 87a Abs. 1a GG, der dem Bund die Errichtung eines Sondervermögens mit Kreditermächtigungen in Höhe von einmalig bis zu 100 Milliarden Euro „zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit“ erlaubt. Eine Verankerung auf Verfassungsebene ist für Sondervermögen nicht prinzipiell erforderlich, erlaubte hier jedoch die in S. 2 geregelte Ausnahme von der Schuldenbremse, die andernfalls auch für Sondervermögen gilt. Ein Rückgriff auf die Ausnahme von der Schuldenbremse für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen (Art. 115 Abs. 2 S. 6 GG) war daher nicht notwendig. Aus diesem Grund ist das Sondervermögen Bundeswehr von der richtungsweisenden Entscheidung des BVerfG zum Klima- und Transformationsfonds nicht unmittelbar betroffen.

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