Maschinengewehre und Handgranaten für die Polizei
In Sachsen wird aufgerüstet. Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat verschiedene Regelungen des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes und des Sächsischen Polizeibehördengesetzes für verfassungswidrig und nichtig erklärt. In seiner Entscheidung hat der Gerichtshof sich überzeugend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu heimlichen Überwachungsbefugnissen angeschlossen, das Erfordernis der Normenklarheit grundrechtsstärkend ausgelegt und - dies ist das Kernproblem der Entscheidung - die polizeiliche Aufrüstung zu weit zugelassen.
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