Religionssensibles Unionsrecht im Grundrechtspluralismus
„Doomsday“ ist ausgefallen. Die schaurige Faszination für den Rechtskonflikt, die einige Beobachter aus Medien und Rechtswissenschaft teilen, erhält keine neue Nahrung. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem langerwarteten Beschluss in der Sache Egenberger eine kluge und ausgewogene Entscheidung getroffen. Es hat weder das kirchliche Arbeitsrecht musealisiert und seine etablierte Rechtsprechung aufgegeben, noch eine Kraftprobe mit dem Europäischen Gerichtshof begonnen und den unionsrechtlichen Vorrang geleugnet.
Continue reading >>


