Bezahlbare Miete statt Rendite
Die Bundesregierung hat am vergangenen Mittwoch beschlossen, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Wohngemeinnützigkeit wieder einzuführen. Konkret soll mit dem Jahressteuergesetz 2024 auch die „Förderung wohngemeinnütziger Zwecke“ in § 52 AO verankert werden, der die gemeinnützigen Zwecke im Sinne des Steuerrechts listet. In der Folge können Wohnungsunternehmen, die bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen, von Steuererleichterungen profitieren. Der vorherrschenden Logik einer auf den Marktausgleich orientierten Wohnungspolitik wird hiermit ein alternatives Paradigma gegenübergestellt: Nunmehr soll sich nicht mehr nur die Profitorientierung lohnen, sondern auch die gemeinwohlorientierte Wohnraumbewirtschaftung belohnt werden.
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